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Fuchs & Nöckl Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs OG · Marktstraße 19/6 · A-6130 Schwaz · Telefon: +43 (5242) 621 89 · Fax: DW 75 · Email:

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Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt -  können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
Konzernabschlussprüfungen
Prüfungen von IAS und US-GAAP-Abschlüssen
Gründungsprüfungen
Prüfungen anlässlich Umgründungen
Due Diligence Prüfungen
Bankprüfungen 
Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen 
Stiftungsprüfungen 
Spaltungs- und Fusionsprüfungen
Prüfungen nach dem Übernahmegesetz 
Prospektprüfungen
Beratung bei der Umstellung auf die internationale Rechnungslegung (IAS, US-GAAP) 
Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung
Übernahme der Aufgaben der internen Revision
Unternehmensbewertungen
Spendengütesiegelprüfungen
Sondergutachten